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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 

Metallweiser – Alexander Wieczerzak 

§ 1 Geltungsbereich & Vertragsstruktur

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen der Firma Metallweiser, Inhaber Alexander Wieczerzak, mit Unternehmen im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend: „Auftraggeber“). 

2. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind ausdrücklich ausgeschlossen. 

3. Sofern die Fertigung durch das mit uns kooperierende Unternehmen Forallmet Piotr Wieczerzak, Ul. Wieniawskiego 40, 93-564 Łódź, Polen, USt-IdNr. PL7291076884, erfolgt, übernimmt Metallweiser die technische Projektbetreuung, Qualitätssicherung und Abwicklung. 

4. Unabhängig davon verbleibt die vertragliche und rechtliche Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber stets bei Metallweiser. 

5. Auf ausdrücklichen Wunsch kann die Firma Forallmet, Piotr Wieczerzak, als direkter Vertragspartner benannt werden. Dies bedarf der schriftlichen Zustimmung und muss vor Projektbeginn dokumentiert sein. 

6. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. 

7. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. 

8. Je nach Projektstruktur tritt Metallweiser entweder als alleiniger Vertragspartner oder als vermittelnder Anbieter auf. Die Zahlung erfolgt nach Vereinbarung entweder an Metallweiser oder direkt an die produzierende Firma Forallmet, Piotr Wieczerzak, Ul. Wieniawskiego 40, 93-564 Łódź, Polen, USt-ID: PL7291076884. 

§ 2 Angebot & Vertragsschluss 

1. Angebote von Metallweiser sind freibleibend und unverbindlich, sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. 

2. Die Annahme eines Angebots gilt erst mit schriftlicher Bestätigung durch den Auftraggeber oder mit Beginn der Leistungserbringung als erfolgt. 

3. Nach Angebotsannahme gilt der angebotene Preis für die im Angebot definierte Leistungsdauer als verbindlich – in der Regel für 30 Kalendertage. 

4. Änderungswünsche nach Angebotsannahme können Mehrkosten verursachen, die gesondert in Rechnung gestellt werden. 

§ 3 Leistungsumfang & Ausführung 

1. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot und etwaigen begleitenden technischen Unterlagen. 

2. Sonderanfertigungen oder individuell gefertigte Bauteile sind vom Umtausch und von Rückgabe ausgeschlossen. 

3. Alle Baugruppen und Metallteile werden nach aktuellem Stand der Technik gefertigt. 

4. Maßabweichungen, Materialtoleranzen und produktionsbedingte Abweichungen im üblichen Rahmen bleiben vorbehalten, sofern die Funktion nicht beeinträchtigt wird. 

5. Metallweiser ist berechtigt, Leistungen durch qualifizierte Subunternehmer oder Partnerunternehmen erbringen zu lassen, wobei die Gesamtverantwortung gegenüber dem Auftraggeber bei Metallweiser verbleibt. 

§ 4 Preise & Zahlungsbedingungen

1. Alle Preise verstehen sich netto, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer – sofern nicht durch Reverse-Charge geregelt. 

2. Der Rechnungsbetrag ist – sofern nichts Abweichendes vereinbart – wie folgt fällig: 

  • 50 % bei Auftragsbestätigung (Anzahlung)
  • 50 % nach Fertigstellung / vor Auslieferung oder Montage 

3. Bei Direktzahlung an die Firma Forallmet, Piotr Wieczerzak, erfolgt die Abrechnung netto im Reverse-Charge-Verfahren gemäß Art. 196 MwStSystRL. Für die Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens ist die Angabe der gültigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummern (USt-ID) beider Parteien auf der Rechnung zwingend erforderlich. 

4. Individuelle Zahlungsziele oder Ratenvereinbarungen bedürfen einer gesonderten schriftlichen Zustimmung. 

5. Der Abzug von Skonto ist nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung zulässig. 

§ 5 Eigentumsvorbehalt

1. Die gelieferten Waren und gefertigten Bauteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Forderungen Eigentum von Metallweiser. 

2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers – insbesondere Zahlungsverzug – ist Metallweiser berechtigt, die Ware zurückzunehmen. 

3. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung vor vollständiger Zahlung ist nicht gestattet. 

§ 6 Lieferung, Montage & Annahme 

1. Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich zugesagt wurden. 

2. Montageleistungen erfolgen nach Maßgabe der vor Ort gegebenen Bedingungen. 

3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, freie Zugänglichkeit zu allen Montagestellen zu gewährleisten. 

4. Die Abnahme erfolgt unmittelbar nach Fertigstellung. Erfolgt keine ausdrückliche Abnahme binnen 3 Werktagen, gilt die Leistung als abgenommen. 

§ 7 Gewährleistung & Mängelrügen

1. Für gelieferte Produkte gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen für B2B-Geschäfte, beginnend mit dem Lieferdatum. 

2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, offensichtliche Mängel binnen 7 Kalendertagen nach Lieferung oder Abnahme schriftlich anzuzeigen. 

3. Bei berechtigten Mängeln erfolgt nach Wahl von Metallweiser Nachbesserung oder Ersatzlieferung. 

4. Weitere Ansprüche – insbesondere auf Schadensersatz – sind ausgeschlossen, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt. 

5. Bei Fremdprodukten, die lediglich beschafft und nicht weiterverarbeitet werden, haftet Metallweiser nur im Rahmen der dem Hersteller obliegenden Gewährleistung. 

§ 8 Auftragsunterbrechung & Rücktritt

1. Bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Kalendertagen ist Metallweiser berechtigt, den Auftrag auszusetzen oder fristlos zu kündigen. 

2. Im Falle einer berechtigten Kündigung aufgrund von Zahlungsverzug oder Nichtabruf nach Angebotsannahme behält sich Metallweiser vor, bereits entstandene Aufwendungen (z. B. Aufmaß, Planung, technische Zeichnungen, Materialdisposition, Terminsicherung) pauschal in Rechnung zu stellen. Die Pauschale beträgt mindestens 250 € netto, alternativ 5 % des Nettoauftragswertes, sofern dieser Betrag höher liegt. 

3. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt hiervon unberührt – insbesondere für entgangenen Gewinn, blockierte Fertigungskapazitäten oder organisatorische Vorleistungen. 

§ 9 Haftung 

1. Metallweiser haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 

2. Eine weitergehende Haftung – insbesondere für mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn – ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. 

3. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um eine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). 

4. In jedem Fall ist die Haftung auf die Höhe des jeweiligen Auftragswertes begrenzt. 

§ 10 Schutzrechte & Vertraulichkeit

1. Technische Zeichnungen, Konstruktionspläne und projektbezogene Daten bleiben Eigentum von Metallweiser, sofern nicht ausdrücklich übertragen. 

2. Beide Vertragsparteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen geschäftlichen und technischen Informationen. 

§ 11 Gerichtsstand & anwendbares Recht

1. Gerichtsstand ist Köln, soweit gesetzlich zulässig. 

2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). 

§ 12 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Regelung gilt durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahekommt.